Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/08/0382Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/08/0585 E 20. Oktober 1998 RS 2 (Hier: Die dem Arbeitslosen zugewiesenen Beschäftigungen als Metallarbeiter, Hilfsarbeiter bzw. Lagerarbeiter würden eine künftige Verwendung in seinem Beruf als Elektroinstallateur wesentlich erschweren, sodass die Zuweisungen untauglich gewesen wären.)Stammrechtssatz
Es stellt eine allgemeine Erfahrungstatsache dar, daß Hilfsarbeiter nicht ohne weiteres in der Folge eine Anstellung als Facharbeiter angeboten erhalten (hier: Falls daher die vermittelte Beschäftigung als Malerhelfer nur den Aufgabenkreis eines Hilfsarbeiters beinhaltete, wäre die angebotene Tätigkeit als Malerhelfer ausgehend von dem Umstand, daß der Arbeitslose in den Jahren vor Eintritt seiner Arbeitslosigkeit als Facharbeiter beschäftigt wurde, nicht zuweisungstauglich)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998080284.X05Im RIS seit
28.05.2003