RS Vwgh 2003/4/23 2001/04/0105

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Veröffentlicht am 23.04.2003
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E17200000
E6J
26/02 Markenschutz Musterschutz

Norm

31989L0104 Marken-RL 01te Art3 Abs1 litb;
62001CJ0053 Linde VORAB;
EURallg;
MarkenSchG 1970 §1;
MarkenSchG 1970 §4 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Dem vorliegenden Aufdruck färbiger linsenförmiger Körper auf den Schokolade-Linsen enthaltenden Röhrchen kann die Eignung, den Verbraucher auf die Herkunft der solcher Art aufgemachten Ware hinzuweisen, nicht abgesprochen werden. Ist von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Käufer von Waren der in Betracht kommenden Klasse doch zu erwarten, dass er in dieser Darstellung nicht bloß einen Hinweis darauf sieht, die Verpackung enthalte Schokolade-Linsen schlechthin, sondern als Hinweis, es handle sich hier um ganz bestimmte, mit einem bestimmten Namen bezeichnete Schokolade-Linsen.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62001J0053 Linde VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001040105.X05

Im RIS seit

19.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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