Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
31989L0104 Marken-RL 01te Art3 Abs1 litb;Rechtssatz
Dem vorliegenden Aufdruck färbiger linsenförmiger Körper auf den Schokolade-Linsen enthaltenden Röhrchen kann die Eignung, den Verbraucher auf die Herkunft der solcher Art aufgemachten Ware hinzuweisen, nicht abgesprochen werden. Ist von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Käufer von Waren der in Betracht kommenden Klasse doch zu erwarten, dass er in dieser Darstellung nicht bloß einen Hinweis darauf sieht, die Verpackung enthalte Schokolade-Linsen schlechthin, sondern als Hinweis, es handle sich hier um ganz bestimmte, mit einem bestimmten Namen bezeichnete Schokolade-Linsen.
Gerichtsentscheidung
EuGH 62001J0053 Linde VORABSchlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001040105.X05Im RIS seit
19.06.2003Zuletzt aktualisiert am
04.11.2011