RS Vwgh 2003/4/23 99/08/0035

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Veröffentlicht am 23.04.2003
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Index

66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

EFZG §3;

Rechtssatz

Das Ausmaß des nach § 3 EFZG fortzuzahlenden Entgelts bemisst sich grundsätzlich nach dem "Ausfallsprinzip".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999080035.X09

Im RIS seit

28.05.2003

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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