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95/01 ElektrotechnikNorm
EMVV 1995 §4;Rechtssatz
Anhang III EMVV 1995 ist systematisch zu trennen auf den Aspekt der Höchstwerte der von den Geräten ausgehenden elektromagnetischen Störungen einerseits und auf den Aspekt des Störfestigkeitsniveaus andererseits. Nur hinsichtlich des zweiten Aspektes und auch nur in der Art einer Tatbestandswirkung (nämlich Störfestigkeit gegenüber Störungen, die von Geräten ausgehen, die den Normen des § 6 EMVV 1995 entsprechen) wird (auch) auf harmonisierte Normen Bezug genommen. Daraus lässt sich kein Schluss ziehen, die harmonisierten Normen wären (allgemein) bestimmend für die Schutzziele des § 4 EMVV 1995.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002040182.X03Im RIS seit
12.06.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008