RS Vwgh 2003/4/23 2000/08/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.04.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
EFZG §2 Abs1;
EFZG §8 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0125 E 21. November 1990 RS 1

Stammrechtssatz

Da es sich bei der fahrlässigen Herbeiführung der Arbeitsunfähigkeit um ein den Entgeltfortzahlungsanspruch vernichtendes Sachverhaltselement handelt, trifft die (im materiellen Sinn verstandene) Beweislast die Behörde; dies bedeutet, daß offenbleibende oder ungeklärte Umstände in diesem Zusammenhang nicht zum Nachteil des Dienstnehmers (bzw im Rückerstattungsverfahren des Dienstgebers) ausschlagen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000080144.X01

Im RIS seit

18.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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