RS Vwgh 2003/4/23 99/04/0002

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Veröffentlicht am 23.04.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1994 §356 Abs3;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Nachbarn erlangen nach § 356 Abs. 3 GewO 1994 im Verfahren u.a. zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage nur in dem Rahmen Parteistellung, in dem sie Einwendungen geltend machen. Der Verwaltungsgerichtshof hat den angefochtenen Bescheid nur entsprechend dem Umfang der solcher Art erworbenen Parteistellung der beschwerdeführenden Parteien zu prüfen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 1992, Zl. 91/04/0297).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999040002.X01

Im RIS seit

20.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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