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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nachbarn erlangen nach § 356 Abs. 3 GewO 1994 im Verfahren u.a. zur Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage nur in dem Rahmen Parteistellung, in dem sie Einwendungen geltend machen. Der Verwaltungsgerichtshof hat den angefochtenen Bescheid nur entsprechend dem Umfang der solcher Art erworbenen Parteistellung der beschwerdeführenden Parteien zu prüfen (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Februar 1992, Zl. 91/04/0297).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999040002.X01Im RIS seit
20.06.2003