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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Unter Zugrundelegung der Feststellung des unabhängigen Bundesasylsenates über das (bloße) Zutreffen der Angaben der Asylwerberin über ihren Widerstand gegen das iranische Regime durch die von ihr geübte Kritik am Krankenhaus (in untrennbarem Zusammenhang damit hat sie die islamische Republik, nach ihren weiteren Angaben sogar den Führer der islamischen Revolution, beschimpft) ist es jedenfalls verfehlt, wenn der unabhängige Bundesasylsenat diesen Angaben der Asylwerberin in der rechtlichen Beurteilung keine Beachtung beimaß und ohne weitere Auseinandersetzung mit den genannten Beschimpfungen die Gefahr von Verfolgung für die Asylwerberin ausschloss.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000200278.X01Im RIS seit
26.05.2003