RS Vwgh 2003/4/24 2000/20/0326

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2003
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §6 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Bei der Prüfung, ob ein unter § 6 Z 1 AsylG 1997 zu subsumierender Fall vorliegt, ist von den Angaben des Asylwerbers auszugehen und auf deren Grundlage zu beurteilen, ob sich diesem Vorbringen mit der erforderlichen Eindeutigkeit keine Behauptungen im Sinne einer im Herkunftsstaat drohenden Verfolgung entnehmen lassen (vgl. das E vom 31. Jänner 2002, Zl. 99/20/0531). Unter "Verfolgung" im Sinne des Art. 1 Abschnitt A Z 2 FlKonv ist ein ungerechtfertigter Eingriff von erheblicher Intensität in die zu schützende persönliche Sphäre des Einzelnen zu verstehen. Der Asylwerber hat mit dem Vorbringen zu der ihm von Angehörigen der Azigidi-Sekte - wegen der Weigerung, deren Mitglied zu werden - drohenden Tötung einen Eingriff der genannten Art geltend gemacht, sodass nicht gesagt werden kann, diesem Vorbringen wäre eine Verfolgung im Sinne des § 6 Z 1 AsylG 1997 offensichtlich nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000200326.X01

Im RIS seit

26.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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