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L26006 Lehrer/innen SteiermarkNorm
LDAG Stmk 1998 §1 idF 2001/052;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2003/12/0015 Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/12/0030 B 23. Februar 2005Rechtssatz
Der Landesschulrat für Steiermark hat Entscheidungshilfen für die Besetzung von Leitungsfunktionen an steirischen allgemein bildenden Pflichtschulen erlassen, die vom Bezirkschulrat Graz-Umgebung mit Verordnung vom 29. September 1998 übernommen wurden. Diese Entscheidungshilfen regeln die Gestaltung des Verfahrens zur Erstellung von Besetzungsvorschlägen (Vorstellungsgespräch, Anhörung vor Begutachterteam, integrierter Prozess der Personalentwicklung in der Schule als Zielformulierung, Ausschreibungskriterien, Struktur der Bewertungskriterien, Anhörung und Antragstellung, Zusammensetzung des Begutachtungsteams, Befangenheitsregeln), enthalten aber keine eigenständigen oder näher ausgeführten, zusätzlich zu § 1 Stmk LDAG 1998 hinzutretenden Bewertungskriterien.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003120014.X01Im RIS seit
19.08.2003Zuletzt aktualisiert am
31.05.2010