RS Vwgh 2003/4/25 2002/12/0109

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/09/0047 E 30. Oktober 1991 RS 13

Stammrechtssatz

Die Beh kann bei Vorliegen zweier einander widersprechender Gutachten auf Grund eigener Überlegungen mit entsprechender Begründung einem Gutachten wegen dessen größerer Glaubwürdigkeit bzw Schlüssigkeit den Vorzug geben.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebietfreie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungSachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120109.X10

Im RIS seit

25.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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