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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/09/0047 E 30. Oktober 1991 RS 13Stammrechtssatz
Die Beh kann bei Vorliegen zweier einander widersprechender Gutachten auf Grund eigener Überlegungen mit entsprechender Begründung einem Gutachten wegen dessen größerer Glaubwürdigkeit bzw Schlüssigkeit den Vorzug geben.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebietfreie BeweiswürdigungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungSachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120109.X10Im RIS seit
25.06.2003Zuletzt aktualisiert am
23.08.2016