RS Vwgh 2003/4/25 2002/12/0147

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Veröffentlicht am 25.04.2003
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 idF 1999/I/127;
BDG 1979 Anl1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/12/0150 E 25. April 2003

Rechtssatz

Die Wertigkeit jeder einzelnen Funktionsgruppe ist nicht "linear", sondern umfasst eine Bandbreite, die durch die dieser Funktionsgruppe zugeordneten Richtverwendungen in der Anlage 1 des BDG 1979 festgelegt wird (Hinweis E 25.4.2003, 2001/12/0195).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120147.X02

Im RIS seit

02.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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