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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/12/0150 E 25. April 2003Rechtssatz
Die an Hand einer Punktebewertung vorzunehmende Einschätzung der Wertigkeit eines Arbeitsplatzes stellt eine von einem Sachverständigen zu lösende Fachfrage dar. Die Organwalter der Abteilung II B 2 des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport verfügen über die entsprechende Fachkunde und sind somit Amtssachverständige (Hinweis E 25.4.2003, 2001/12/0195).
Schlagworte
Amtssachverständiger Person Bejahung Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehendEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120147.X01Im RIS seit
02.06.2003