RS Vwgh 2003/4/25 2002/12/0109

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Veröffentlicht am 25.04.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
BDG 1979 §178 Abs2 idF 2000/I/094;

Rechtssatz

Dem Argument der belangten Behörde, sie sei nicht gehalten, sich mit den Einwendungen der Beschwerdeführerin gegen das Gutachten des Amtssachverständigen auch nur auseinander zu setzen, weil es einer Universitätsassistentin als fachlich minder Qualifizierter nicht zustehe, einen Universitätsprofessor zu kritisieren, kann in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden. Jeder Partei ist nämlich unbenommen auch ohne Gegengutachten Unschlüssigkeiten und Unvollständigkeiten eines Gutachtens aufzuzeigen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel SachverständigenbeweisBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120109.X13

Im RIS seit

25.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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