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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Dem Argument der belangten Behörde, sie sei nicht gehalten, sich mit den Einwendungen der Beschwerdeführerin gegen das Gutachten des Amtssachverständigen auch nur auseinander zu setzen, weil es einer Universitätsassistentin als fachlich minder Qualifizierter nicht zustehe, einen Universitätsprofessor zu kritisieren, kann in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt werden. Jeder Partei ist nämlich unbenommen auch ohne Gegengutachten Unschlüssigkeiten und Unvollständigkeiten eines Gutachtens aufzuzeigen.
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelBeweismittel SachverständigenbeweisBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002120109.X13Im RIS seit
25.06.2003Zuletzt aktualisiert am
23.08.2016