RS Vwgh 2003/4/25 2002/12/0147

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Veröffentlicht am 25.04.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
BDG 1979 §137 idF 1999/I/127;
BDG 1979 Anl1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/12/0150 E 25. April 2003

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall überprüfte der Sachverständige lediglich zwei Richtverwendungen aus der Funktionsgruppe A1/2 und legte nicht dar, die niedriger bewertete Richtverwendung (Konzernprüfer) stelle den "untersten Funktionswert" dieser Funktionsgruppe dar. Angesichts dessen erweist sich die Folgerung, der einen bloß geringfügig niedrigeren Funktionswert als diese Richtverwendungen aufweisende Arbeitsplatz des Beschwerdeführers trage daher die Wertigkeit A1/1, als unschlüssig, ist doch nicht ausgeschlossen, dass eine weitere, der Funktionsgruppe A1/2 zugehörige Richtverwendung den gleichen oder einen niedrigeren Funktionswert als der Arbeitsplatz des Beschwerdeführers aufweist.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002120147.X03

Im RIS seit

02.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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