RS Vwgh 2003/4/28 99/17/0002

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Veröffentlicht am 28.04.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/07 Sonstiges Handelsrecht

Norm

ALöschG 1934 §1;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt insofern nur deklarative Bedeutung zu, als die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung so lange gegeben ist, als Vermögen vorhanden ist (Hinweis B 5. Dezember 1991, 91/17/0091)

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999170002.X01

Im RIS seit

21.10.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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