Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ALöschG 1934 §1;Rechtssatz
Der Löschung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kommt insofern nur deklarative Bedeutung zu, als die Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung so lange gegeben ist, als Vermögen vorhanden ist (Hinweis B 5. Dezember 1991, 91/17/0091)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999170002.X01Im RIS seit
21.10.2003