RS Vwgh 2003/4/29 99/14/0256

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Veröffentlicht am 29.04.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2 Abs3 Z6;
EStG 1972 §28;
EStG 1988 §2 Abs2;
EStG 1988 §2 Abs3 Z6;
EStG 1988 §28;
UStG 1972 §2 Abs5 Z2;

Rechtssatz

Um nicht als Liebhaberei gewertet zu werden, muss eine Tätigkeit die objektive Eignung haben, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftlichen Gesamterfolg abzuwerfen. Es kann die Beurteilung der belangten Behörde nicht beanstandet werden, dass - wenn sich wie im gegenständlichen Fall frühestens erst im 22. Jahr ein positives Ergebnis aus der Vermietung von Eigentumswohnungen ergeben könnte - jener Zeitpunkt nicht mehr absehbar ist, ab dem tatsächlich positive Einkünfte erzielt werden können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140256.X01

Im RIS seit

12.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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