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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Rechtssatz
Um nicht als Liebhaberei gewertet zu werden, muss eine Tätigkeit die objektive Eignung haben, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen wirtschaftlichen Gesamterfolg abzuwerfen. Es kann die Beurteilung der belangten Behörde nicht beanstandet werden, dass - wenn sich wie im gegenständlichen Fall frühestens erst im 22. Jahr ein positives Ergebnis aus der Vermietung von Eigentumswohnungen ergeben könnte - jener Zeitpunkt nicht mehr absehbar ist, ab dem tatsächlich positive Einkünfte erzielt werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140256.X01Im RIS seit
12.06.2003