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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Zurückweisung eines Wiedereinsetzungsantrags mangels gleichzeitiger Nachholung der versäumten Prozesshandlung (Einbringung der Beschwerde) nach Abweisung eines VerfahrenshilfeantragsRechtssatz
Anzumerken ist, dass der Antragsteller mit seinem Vorbringen, es sei ihm sowohl aus terminlichen als auch aus krankheitsbedingten (ambulante Strahlentherapie täglich ab 14 Uhr bis zum 21.07.05) Gründen unmöglich gewesen, mit einem Rechtsanwalt einen Termin zu vereinbaren und einen entsprechenden Schriftsatz vorzubereiten, kein - für die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erforderliches - seine Dispositionsfähigkeit ausschließendes Ereignis dartut (vgl VfSlg 16526/2002).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B588.2005Dokumentnummer
JFR_09948988_05B00588_2_01