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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15 Abs1;Rechtssatz
Ein "Vorteil aus einem Dienstverhältnis" kann selbst dann vorliegen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern eine dritte Person dem Arbeitnehmer Geld oder geldwerte Vorteile in Zusammenhang mit der Dienstleistung zuwendet. Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 ist allein erforderlich, dass dem Dienstnehmer ein Vorteil und nicht, dass dem Dienstgeber daraus "ein Nachteil" (im Sinne eines Vermögensabflusses) erwächst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999140240.X03Im RIS seit
13.06.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013