RS Vwgh 2003/4/29 99/14/0240

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Veröffentlicht am 29.04.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15 Abs1;
EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;

Rechtssatz

Ein "Vorteil aus einem Dienstverhältnis" kann selbst dann vorliegen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern eine dritte Person dem Arbeitnehmer Geld oder geldwerte Vorteile in Zusammenhang mit der Dienstleistung zuwendet. Nach § 15 Abs. 1 EStG 1988 ist allein erforderlich, dass dem Dienstnehmer ein Vorteil und nicht, dass dem Dienstgeber daraus "ein Nachteil" (im Sinne eines Vermögensabflusses) erwächst.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999140240.X03

Im RIS seit

13.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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