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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ÄrzteG 1998 §195 Abs5 idF 2000/I/081;Rechtssatz
Für die Beurteilung des zulässigen Ausmaßes für die Rückwirkung des Inkrafttretens iSd § 195 Abs. 5 ÄrzteG 1998 idF 2000/I/081 ist nicht der Zeitpunkt der Erlassung des letztinstanzlichen Bescheides maßgeblich, sondern es ist in der genannten Gesetzesstelle vielmehr ausdrücklich davon die Rede, dass die Vollversammlung den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu bestimmen hat. Es kommt demnach im gegebenen Zusammenhang nicht auf den Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides an.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002110250.X01Im RIS seit
24.06.2003