RS Vwgh 2003/4/29 2001/02/0234

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Veröffentlicht am 29.04.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Rechtssatz

Es erscheint der Sache sogar dienlich, wenn ein Sachverständiger in Kenntnis der Rechtsprechung auf die danach wesentlichen Sachverhaltslemente bei Erstellung seines Gutachtens Bedacht nimmt (Hinweis E 17. Juni 1992, 92/02/0134).

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001020234.X01

Im RIS seit

04.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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