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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
StVO 1960 §97;Rechtssatz
Es findet sich in der StVO 1960 - insbesondere § 97 - kein Anhaltspunkt für einen Rechtsanspruch des ASt auf Bestellung zum Ausbildner für die praktische Ausbildung für Sondertransportbegleiter. (Hier: Die Beschwerde erweist sich als unbegründet, weil eine Verletzung subjektiver öffentlicher Rechte des Bf darin nicht zu erkennen ist, dass sein Antrag als "unzulässig zurückgewiesen" wurde, weil dadurch seine Rechtsstellung in keiner Weise zu seinem Nachteil beeinträchtigt wurde (Hinweis E 4. Oktober 1996, 96/02/0385).)
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003020054.X01Im RIS seit
04.06.2003Zuletzt aktualisiert am
15.04.2009