Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §4;Rechtssatz
Ist ein Abgabenanspruch entstanden, so ist grundsätzlich der Wegfall des Abgabenanspruchs durch nachträgliche Dispositionen des Abgabepflichtigen ausgeschlossen. Daher kann der Abgabenanspruch durch rückwirkende Rechtsgeschäfte nicht in Wegfall gebracht werden (Hinweis Ritz, BAO2, § 4 Rz 11). Insbesondere bei Verkehrsteuern gilt dabei der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann (Hinweis E 25.2.1993, 92/16/0160).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160271.X02Im RIS seit
25.06.2003Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015