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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §35 Abs2;Rechtssatz
An der rechtlichen Sichtweise der durch § 8 Z. 2 KommStG 1993 taxativ getroffenen Auswahl solcher der in § 35 Abs. 2 BAO demonstrativ angeführten Zwecke, deren Verfolgung zur Befreiung von der Kommunalsteuerpflicht führt, ist schon nach dem Gesetzeswortlaut des § 8 Z. 2 KommStG 1993 festzuhalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003130041.X01Im RIS seit
13.06.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013