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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/13/0222 E 20. Juli 1999 RS 1Stammrechtssatz
Anknüpfungspunkt für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer ist, wie dies schon die bloße Wortinterpretation ergibt, die Tätigkeit des Steuerpflichtigen. Nach dem im Einkommensteuerrecht geltenden Grundsatz der Periodenbesteuerung (§ 2 Abs 1 EStG 1988) kann es dabei nur auf die in der Besteuerungsperiode entfaltete Tätigkeit, nicht aber auch auf Tätigkeiten in Vorperioden ankommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998130175.X01Im RIS seit
12.06.2003