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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/13/0183Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/13/0126 E 11. November 1987 RS 1Stammrechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein auf § 299 BAO gestützter Aufhebungsbescheid einer Aufsichtsbehörde schon dann nicht rechtswidrig, wenn er sich in einem der herangezogenen Aufhebungsgründe als berechtigt erweist (Hinweis E 19.3.1986, 85/13/0096).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130145.X01Im RIS seit
09.07.2003Zuletzt aktualisiert am
05.01.2010