RS Vwgh 2003/4/30 98/13/0071

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Nicht in einer Bewirtung bestehende Aufmerksamkeiten der vorliegenden Art wem gegenüber immer (hier Erwerb von acht Flaschen Wein als Geschenk an "den Verlag" für die Zusammenarbeit bei der Herstellung von Broschüren) sind typische Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 3 Satz 1 EStG 1988, die sich einem Abzug von den Einkünften in jedem Fall entziehen (Hinweis E 26.9.2000, 94/13/0171 und 94/13/0260; E 3.5.2000, 98/13/0198).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998130071.X01

Im RIS seit

02.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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