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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Nicht in einer Bewirtung bestehende Aufmerksamkeiten der vorliegenden Art wem gegenüber immer (hier Erwerb von acht Flaschen Wein als Geschenk an "den Verlag" für die Zusammenarbeit bei der Herstellung von Broschüren) sind typische Repräsentationsaufwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z. 3 Satz 1 EStG 1988, die sich einem Abzug von den Einkünften in jedem Fall entziehen (Hinweis E 26.9.2000, 94/13/0171 und 94/13/0260; E 3.5.2000, 98/13/0198).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1998130071.X01Im RIS seit
02.06.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013