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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §67 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0147 E 30. April 2003Rechtssatz
Der vom Urlaubsantritt verschiedene Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsentgeltes allein bewirkt noch nicht die Einreihung unter den Begriff des sonstigen Bezugs. An der Zuordnung der in Rede stehenden Zahlungen zu den Lohnzahlungszeiträumen oder Teilen davon, in welche der Urlaub des Steuerzahlers fällt, ändert ein tatsächlicher Auszahlungszeitpunkt nichts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1997130148.X06Im RIS seit
02.06.2003