RS Vwgh 2003/4/30 2002/16/0245

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §216;
LAO NÖ 1977 §164;

Rechtssatz

Bestehen zwischen einem Abgabepflichtigen und der Abgabenbehörde Meinungsverschiedenheiten, ob und inwieweit eine Zahlungsverpflichtung durch Erfüllung eines bestimmten Tilgungstatbestandes erloschen ist, so hat die Abgabenbehörde gemäß § 164 der Niederösterreichischen Abgabenordnung darüber auf Antrag zu entscheiden (Abrechnungsbescheid). Über den engen Wortlaut dieser Bestimmung hinaus dient diese Bestimmung der Klärung umstrittener abgabenrechtlicher Gebarungsakte schlechthin (Hinweis Ritz, BAO2, § 216, Rz 3 und die dort angeführte hg Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160245.X01

Im RIS seit

24.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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