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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
BAO §4;Rechtssatz
Dass eine Verkehrsteuer bei einer anderen Gestaltung des Sachverhaltes durch die am Rechtsvorgang beteiligten Parteien allenfalls vermieden werden kann, macht die Entstehung des Steuertatbestandes nicht unsachlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002160271.X03Im RIS seit
25.06.2003Zuletzt aktualisiert am
30.09.2015