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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15 Abs1;Rechtssatz
Eine schlichte (widerrufliche) Begünstigung des versicherten Dienstnehmers hat noch keine Übertragung der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag auf den Dienstnehmer zur Folge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130224.X03Im RIS seit
12.06.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013