RS Vwgh 2003/4/30 2003/16/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.2003
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §12 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Die Steuerschuld entsteht nach § 12 Abs 1 Z 2 ErbStG mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Auf die allfällige Einverleibung eines Rechtes im Grundbuch kommt es für die Entstehung der Steuerschuld nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003160008.X03

Im RIS seit

24.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten