RS Vwgh 2003/4/30 98/13/0071

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/13/0206 E 16. Oktober 2002 RS 2

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff Werbung ist im Wesentlichen eine Produkt- oder Leistungsinformation zu verstehen (Hinweis E 2.8.2000, 94/13/0259).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1998130071.X02

Im RIS seit

02.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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