RS Vwgh 2003/4/30 97/13/0148

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §67 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0147 E 30. April 2003

Rechtssatz

Auf die Bezeichnung der Bezahlung kommt es nicht an und auch ein als "Urlaubszuschuss" bezeichnetes Einkommen kann als laufender Bezug angesehen werden (Hinweis E 25.11.1975, 679/75, VwSlg 4915 F/1975).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130148.X05

Im RIS seit

02.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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