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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15 Abs1;Rechtssatz
Die Benennung des versicherten Arbeitnehmers gegenüber dem Versicherer als Bezugsberechtigten führt noch nicht zur Übertragung der Ansprüche des Arbeitgebers aus dem Versicherungsvertrag an den Arbeitnehmer (Hinweis E 5.8.1993, 93/14/0046).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130224.X02Im RIS seit
12.06.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013