RS Vwgh 2003/4/30 2000/03/0165

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Führerscheingesetz
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

FSG 1997 §1 Abs3 idF 1998/I/094;
KFG 1967 §36 lita idF 1997/I/103;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer hat einen näher bezeichneten Baggerlader gelenkt, 1.) obwohl er nicht im Besitz einer hiefür erforderlichen "Lenkerberechtigung" gewesen ist und 2.) obwohl das "Fahrzeug/der Anhänger" nicht zum Verkehr zugelassen gewesen ist. Der Beschwerdeführer hat zu Punkt 1.) § 1 Abs. 3 FSG 1997 und zu Punkt

2.) § 36 lit. a KFG 1967 verletzt. Diese Verwaltungsübertretungen sind als Ungehorsamsdelikte zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2000030165.X01

Im RIS seit

13.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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