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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FSG 1997 §1 Abs3 idF 1998/I/094;Rechtssatz
Der Beschwerdeführer hat einen näher bezeichneten Baggerlader gelenkt, 1.) obwohl er nicht im Besitz einer hiefür erforderlichen "Lenkerberechtigung" gewesen ist und 2.) obwohl das "Fahrzeug/der Anhänger" nicht zum Verkehr zugelassen gewesen ist. Der Beschwerdeführer hat zu Punkt 1.) § 1 Abs. 3 FSG 1997 und zu Punkt
2.) § 36 lit. a KFG 1967 verletzt. Diese Verwaltungsübertretungen sind als Ungehorsamsdelikte zu qualifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000030165.X01Im RIS seit
13.06.2003