RS Vwgh 2003/4/30 99/13/0208

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Veröffentlicht am 30.04.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Bei Bewirtungen im Zusammenhang mit einer Informationsbeschaffung kommt das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 nur dann nicht zum Tragen, wenn die Bewirtung einen entgeltwerten Charakter hat. Dass das "Kesselgulyas" eine Veranstaltung ist, "welche gute Kontakte zu Geschäftspartnern verbessert", reicht demnach beispielsweise nicht aus, um die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen zu begründen (Hinweis E 30.1.2001, 96/14/0154; E 28.11.2001, 2000/13/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999130208.X03

Im RIS seit

12.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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