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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;Rechtssatz
Bei Bewirtungen im Zusammenhang mit einer Informationsbeschaffung kommt das Abzugsverbot des § 20 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 nur dann nicht zum Tragen, wenn die Bewirtung einen entgeltwerten Charakter hat. Dass das "Kesselgulyas" eine Veranstaltung ist, "welche gute Kontakte zu Geschäftspartnern verbessert", reicht demnach beispielsweise nicht aus, um die Abzugsfähigkeit von Bewirtungsaufwendungen zu begründen (Hinweis E 30.1.2001, 96/14/0154; E 28.11.2001, 2000/13/0145).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999130208.X03Im RIS seit
12.06.2003