RS Vwgh 2003/5/5 2003/10/0011

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Veröffentlicht am 05.05.2003
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Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

NatSchG NÖ 2000 §7 Abs1 Z3;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat den angefochtenen Bescheid nur im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte zu prüfen. Vom geltend gemachten Recht auf Genehmigung einer Werbeanlage ist ein allfälliges Recht auf Unterbleiben der Erteilung eines Entfernungsauftrages nicht erfasst.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2003100011.X06

Im RIS seit

20.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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