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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz NiederösterreichNorm
NatSchG NÖ 2000 §7 Abs1 Z3;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof hat den angefochtenen Bescheid nur im Rahmen der geltend gemachten Beschwerdepunkte zu prüfen. Vom geltend gemachten Recht auf Genehmigung einer Werbeanlage ist ein allfälliges Recht auf Unterbleiben der Erteilung eines Entfernungsauftrages nicht erfasst.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003100011.X06Im RIS seit
20.06.2003Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009