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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §27 idF 2002/I/059;Rechtssatz
Da die Heranziehung des Begünstigten einer Bannlegung nur solche Maßnahmen betrifft, die der notwendigen Abwehr einer ihn konkret drohenden Gefahr dienen, ist nicht zu sehen, dass im Wege der Bannlegung nach den §§ 27 f ForstG 1975 eine sachlich ungerechtfertigte Heranziehung der Begünstigten einer Bannlegung normiert wäre (zur Schutzwald-Bannwald-Problematik vgl auch das hg Erkenntnis vom 27. Oktober 1997, Zl 95/10/0118, und die dort zitierte Vorjudikatur).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001100123.X09Im RIS seit
29.07.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008