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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §27 idF 2002/I/059;Rechtssatz
Eine Rechtswidrigkeit von Vorschreibungen im Rahmen der Bannlegung wird mit dem Hinweis, die vorgeschriebenen Maßnahmen wären nicht erforderlich, wäre der Wald in der Vergangenheit anders behandelt worden, nicht aufgezeigt (vgl das hg Erkenntnis vom 6. Mai 1996, Zl 94/10/0069).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001100123.X07Im RIS seit
29.07.2003Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008