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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1 litb;Rechtssatz
Die Beratung im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens gehört zu den berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten eines Unternehmensberaters (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 22 Tz 19, und das E vom 10. Juli 1996, 94/15/0030, wonach eine selbständige Tätigkeit im Sinn des § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 auch dann vorliegt, wenn der Unternehmensberater nicht die gesamte Palette seiner Berufsbefugnis ausnutzt, sondern seine Tätigkeit auf einzelne Bereiche einschränkt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150016.X03Im RIS seit
18.06.2003