RS Vwgh 2003/5/8 99/15/0016

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Veröffentlicht am 08.05.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z1 litb;

Rechtssatz

Die Beratung im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens gehört zu den berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten eines Unternehmensberaters (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 22 Tz 19, und das E vom 10. Juli 1996, 94/15/0030, wonach eine selbständige Tätigkeit im Sinn des § 22 Z 1 lit. b EStG 1988 auch dann vorliegt, wenn der Unternehmensberater nicht die gesamte Palette seiner Berufsbefugnis ausnutzt, sondern seine Tätigkeit auf einzelne Bereiche einschränkt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150016.X03

Im RIS seit

18.06.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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