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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Bei der Frage, ob der Nachbar im Bauverfahren Verletzungen von Abstandsbestimmungen im Sinne des § 13 Abs. 12 Stmk. BauG hätte geltend machen sollen, handelt es sich um einen inhaltlichen (also materiellen) Aspekt der Angelegenheit. Die Baubehörden waren in dieser Hinsicht nicht verpflichtet, dem Beschwerdeführer eine entsprechende Rechtsbelehrung zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2001060140.X07Im RIS seit
13.06.2003Zuletzt aktualisiert am
14.10.2010