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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15 Abs1;Rechtssatz
Dem EStG 1988 ist keine Geringfügigkeitsgrenze zu entnehmen. Wenn auch der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 EStG 1988 Steuerbefreiungen etwa für freie oder verbilligte Mahlzeiten zur Verköstigung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (Z 17), Getränke zum Verbrauch im Betrieb (Z 18) oder ähnliche Zuwendungen, deren Wert regelmäßig nicht hoch anzusetzen sein wird, vorgesehen hat, kann ihm nicht unterstellt werden, dass er bei Unterschreiten nicht näher bestimmter Wertgrenzen von der Steuerbarkeit der gewährten Vorteile Abstand nehmen wollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:1999150101.X03Im RIS seit
03.07.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013