RS Vwgh 2003/5/8 99/15/0101

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Veröffentlicht am 08.05.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15 Abs1;
EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1;
EStG 1988 §3 Abs1;

Rechtssatz

Dem EStG 1988 ist keine Geringfügigkeitsgrenze zu entnehmen. Wenn auch der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 EStG 1988 Steuerbefreiungen etwa für freie oder verbilligte Mahlzeiten zur Verköstigung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (Z 17), Getränke zum Verbrauch im Betrieb (Z 18) oder ähnliche Zuwendungen, deren Wert regelmäßig nicht hoch anzusetzen sein wird, vorgesehen hat, kann ihm nicht unterstellt werden, dass er bei Unterschreiten nicht näher bestimmter Wertgrenzen von der Steuerbarkeit der gewährten Vorteile Abstand nehmen wollte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150101.X03

Im RIS seit

03.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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