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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 26 Abs. 1 Stmk. BauG räumt dem Nachbarn kein Recht auf Einhaltung der im Flächenwidmungsplan festgesetzten höchstzulässigen Dichte ein. Auch handelt es sich bei der Bebauungsdichte nicht um eine Bestimmung in einer Verordnung im Sinne des § 26 Abs. 1 Z 1 Stmk. BauG, mit welcher ein Immissionsschutz verbunden ist (siehe dazu die Erkenntnisse vom 23. März 2000, Zl. 99/06/0188; vom 5. Dezember 2000, Zl. 99/06/0199, oder auch vom 23. September 1999, Zl. 98/06/0196, und vom 20. September 2001, Zlen. 99/06/0032, u.a.).
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2003060051.X03Im RIS seit
12.06.2003Zuletzt aktualisiert am
08.05.2012