RS Vwgh 2003/5/8 99/15/0101

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Veröffentlicht am 08.05.2003
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §15 Abs1;
EStG 1988 §15 Abs2;
EStG 1988 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Das Vorliegen eines erheblichen betrieblichen Interesses des Arbeitgebers an der Einlösung der Gutscheine steht der Qualifizierung des bei der Einlösung vermittelten Preisnachlasses als geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis für sich allein nicht entgegen. Die Beurteilung eines Preisnachlasses als nicht steuerbar setzt nämlich die Ausschließlichkeit des Interesses des Arbeitgebers an der Einlösung der Gutscheine derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalls ein dem Arbeitnehmer aus der Einlösung der Gutscheine resultierender Vorteil schlechthin nicht besteht (Hinweis E 2. August 2000, 97/13/0100; E 29. April 2003, 99/14/0240).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150101.X01

Im RIS seit

03.07.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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