RS Vwgh 2003/5/8 99/15/0036

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Veröffentlicht am 08.05.2003
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §23 Z2;

Rechtssatz

Vergütungen, die die Gesellschafter von der Personengesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft beziehen, gehören gemäß § 23 Z 2 EStG zu den Gewinnanteilen der Gesellschafter und führen daher bei der Gewinnermittlung der Personengesellschaft nicht zu Betriebsausgaben. Anderes gilt nur dann, wenn der Gesellschafter Leistungen aus seinem eigenen Betrieb zu fremdüblichen Bedingungen an die Personengesellschaft erbringt (Hinweis E 4. Juli 1995, 91/14/0199, 0200). Im Hinblick auf die festgestellte Unüblichkeit der Leistungserbringung kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, dass die belangte Behörde Tätigkeitsvergütungen nicht als Betriebsausgaben anerkannt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1999150036.X02

Im RIS seit

18.06.2003

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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