RS Vwgh 2003/5/12 AW 2003/04/0016

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Veröffentlicht am 12.05.2003
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §111 Abs1 Z2;
GewO 1994 §13 Abs1;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
GewO 1994 §91 Abs1;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses mit den Berechtigungen nach § 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994 im näher bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 in Zusammenhalt mit §§ 87 Abs. 1 Z 1 und 13 Abs. 1 GewO 1994 entzogen. Ausführungen dazu, dass im Hinblick auf die nicht auszuschließende Gefahr der Begehung weiterer durch die Ausübung der Gewerbeberechtigung geförderter Straftaten des Geschäftsführers vom Zutreffen des gemäß § 30 Abs. 2 VwGG rechtserheblichen Tatbestandes zwingender öffentlicher Interessen auszugehen ist, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen.

Schlagworte

Entscheidung über den AnspruchZwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete Gewerberecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003040016.A01

Im RIS seit

29.08.2003

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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