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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1994 §111 Abs1 Z2;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses mit den Berechtigungen nach § 111 Abs. 1 Z 2 GewO 1994 im näher bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2 in Zusammenhalt mit §§ 87 Abs. 1 Z 1 und 13 Abs. 1 GewO 1994 entzogen. Ausführungen dazu, dass im Hinblick auf die nicht auszuschließende Gefahr der Begehung weiterer durch die Ausübung der Gewerbeberechtigung geförderter Straftaten des Geschäftsführers vom Zutreffen des gemäß § 30 Abs. 2 VwGG rechtserheblichen Tatbestandes zwingender öffentlicher Interessen auszugehen ist, die der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung entgegenstehen.
Schlagworte
Entscheidung über den AnspruchZwingende öffentliche InteressenBesondere Rechtsgebiete GewerberechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:AW2003040016.A01Im RIS seit
29.08.2003Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009