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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §26 Z7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/13/0090 E 12. Jänner 1983 RS 1Stammrechtssatz
Die Anwendung des § 26 Z 7 auf Pauschalreisekostenentschädigungen setzt voraus, daß sie dem Grunde nach mit einwandfreien Nachweisen belegt sind, aus denen zu ersehen ist, welche Aufwendungen dem Arbeitnehmer mit der gewährten Pauschalreisekostenentschädigung ersetzt werden. (Hinweis auf HOFSTÄTTER-REICHEL, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 26 EStG 1972, allgemein und zu § 26 Z 7 EStG 1972, Tz 8, sowie auf E 14.6.1977, 610, 717/77).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2000080124.X02Im RIS seit
22.07.2003