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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1997 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/20/0203 E 8. Juni 2000 RS 6 (hier ohne Klammerausdruck)Stammrechtssatz
Für die Frage der Gewährung eines Zurückweisungsschutzes, Zurückschiebungsschutzes oder Abschiebungsschutzes im Sinne des § 8 AsylG 1997 iVm. § 57 Abs 1 FrG 1997 ist ua maßgeblich, ob stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, Österreich würde im Falle der Außerlandesschaffung des Fremden in den Staat, hinsichtlich dessen seine Flüchtlingseigenschaft zu prüfen war, gegen Art 3 MRK verstoßen (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2003:2002010556.X01Im RIS seit
20.06.2003