RS Vfgh 2005/11/28 V87/05

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Veröffentlicht am 28.11.2005
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Index

L8 Boden- und Verkehrsrecht
L8500 Straßen

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Nö StraßenG 1999 §6
Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Großschönau vom 07.07.05 betreffend Entwidmung von Trenngrundstücken einer Verkehrsfläche

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffend Entwidmung von Trenngrundstücken einer Verkehrsfläche und Übertragung dieser an die in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer mangels Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller

Rechtssatz

Die erstantragstellende Gesellschaft und der zweitantragstellende Verein schreiten als Errichter und zukünftige Betreiber eines auf zwei (von der Verordnung nicht betroffenen) Parzellen zu errichtenden Fernheizkraftwerkes ein und leiten ihre Betroffenheit aus dem behaupteten Umstand ab, dass es ihnen nicht mehr möglich sei, die zum Betrieb notwendigen Leitungen über zwei der bisherigen Straßenparzellen zu benutzen, da der neue Grundeigentümer den Antragstellern keinerlei Leitungsrechte einräumen wolle.

Mit dem Zweifel an der Möglichkeit der Nutzung der entwidmeten Grundstücke beschreiben die antragstellenden Körperschaften bloß wirtschaftliche Auswirkungen; damit machen sie aber keine rechtliche Betroffenheit, sondern nur ihre wirtschaftlichen Interessen geltend.

Entscheidungstexte

  • V 87/05
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.11.2005 V 87/05

Schlagworte

Straßenverwaltung, Widmung, VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2005:V87.2005

Dokumentnummer

JFR_09948872_05V00087_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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