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L8 Boden- und VerkehrsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung einer Verordnung betreffend Entwidmung von Trenngrundstücken einer Verkehrsfläche und Übertragung dieser an die in der Vermessungsurkunde angeführten neuen Eigentümer mangels Eingriffs in die Rechtssphäre der AntragstellerRechtssatz
Die erstantragstellende Gesellschaft und der zweitantragstellende Verein schreiten als Errichter und zukünftige Betreiber eines auf zwei (von der Verordnung nicht betroffenen) Parzellen zu errichtenden Fernheizkraftwerkes ein und leiten ihre Betroffenheit aus dem behaupteten Umstand ab, dass es ihnen nicht mehr möglich sei, die zum Betrieb notwendigen Leitungen über zwei der bisherigen Straßenparzellen zu benutzen, da der neue Grundeigentümer den Antragstellern keinerlei Leitungsrechte einräumen wolle.
Mit dem Zweifel an der Möglichkeit der Nutzung der entwidmeten Grundstücke beschreiben die antragstellenden Körperschaften bloß wirtschaftliche Auswirkungen; damit machen sie aber keine rechtliche Betroffenheit, sondern nur ihre wirtschaftlichen Interessen geltend.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Straßenverwaltung, Widmung, VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:V87.2005Dokumentnummer
JFR_09948872_05V00087_2_01