RS Vwgh 2003/5/15 2001/01/0208

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2003
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Taten haben grundsätzlich dann weniger Gewicht, wenn sie weiter zurückliegen. Dabei ist auch der Zeitraum des Wohlverhaltens nach einer Straftat zu beachten (Hinweis E 7.9.2000, Zl. 2000/01/0117).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2001010208.X03

Im RIS seit

09.07.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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